Aktuelles
3. August 2020
«Ein Wanderer zwischen innen und aussen»
Nachruf auf Professor Luzius Wildhaber, ehemaliger Professor für Völker-, Staats- und Verwaltungsrecht sowie Dekan und Rektor der Universität Basel, ab 1991 Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und 1998 bis 2007 dessen Präsident.
Von Stefan Breitenmoser, Professor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Basel und Richter am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
10. Februar 2016
In der Europäischen Menschenrechtskonvention gibt es das Mittel der Beschwerde, die ein Staat gegen einen anderen Staat beim Europäischen Gerichtshof einreichen kann. Leider wird es kaum genutzt. Ein Plädoyer für nationale Einmischung von Ludwig A. Minelli in der Neuen Zürcher Zeitung NZZ (Link)
13. Januar 2015
Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung NZZ: Zwei Praktiker geben Einblick in die Geschichte und die Mechanismen der EMRK: «Scharf beobachtet – Ein Dritteljahrhundert EMRK-Praxis und die Schweiz» von Ludwig A. Minelli und «Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Schweiz» von Arthur Haefliger / Frank Schürmann.
21. November 2014
Auf das 40jährige Jubiläum des Beitritts der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) am 28. November 2014 erscheint im Dike-Verlag, Zürich, das von Ludwig A. Minelli herausgegebene Werk «Scharf beobachtet – Ein Dritteljahrhundert EMRK-Praxis und die Schweiz». Ein Infoprospekt (PDF) orientiert über Umfang und Inhalt. Das Buch kann in jeder guten oder schlechten Buchhandlung bestellt werden.
19. November 2014
In Erfüllung des Postulats 13.4187 von Hans Stöckli vom 12. Dezember 2013 legte der Bundesrat einen ausführlichen Bericht vor: 40 Jahre EMRK-Beitritt der Schweiz: Erfahrungen und Perspektiven (Link/pdf)
30. August 2014
Wasch' mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!
In der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 26. Juni 20141 hat sich der ehemalige Botschafter der Schweiz beim Europarat in Strassburg (2007-2011), Paul Widmer, in der Debatte über die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Schweizer Fällen zu Wort gemeldet und in das bereits bekannte Horn «Mehr richterliche Zurückhaltung in Strassburg» gestossen. Er hat sich damit in die Reihe jener gestellt, die seit längerem den Versuch unternehmen, den EGMR gegenüber der Bevölkerung mit ähnlichen oder gleich- lautenden und meist populistischen Argumenten zu diskreditieren.
Was aber zeigt die wissenschaftliche Lupe?
Artikel von Ludwig A. Minelli in der juristischen OpenAccess Zeitschrift sui-generis.ch (Link)
23. Juli 2014
Nachdem unsere Webseite wegen technischer Probleme einige Zeit nicht mehr "online" war, konnten wir dies nun endlich beheben. Die Webseite musste vollständig neu aufgesetzt werden, und sie wird nun laufend überarbeitet und ergänzt. Wir freuen uns über Anregungen und konstruktive Kritik.
Nachstehend ein Rückblick auf einen Erfolg, der dank der SGEMKO möglich wurde:
Der Schlussstrich zum Schweizer Schnüffelstaat
Es war in der Schweiz nicht möglich, durch das Bundesgericht die Frage abklären zu lassen, ob der Bundesrat jemals eine ausreichende gesetzliche Grundlage besessen hat, um rund 900 000 Personen während Jahrzehnten durch die Bundespolizei und deren Adlaten bei den kantonalen Polizeien zu überwachen. An der Stelle des Bundesgerichtes hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Frage entschieden: Es gab in der Schweiz keine solche gesetzliche Grundlage, welche den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entsprochen hätte.
Mit seinem Urteil in der Sache Amann gegen die Schweiz vom 16. Februar 2000 ist diese Klarheit geschaffen worden.
Was war passiert? Der Kaufmann Hermann Amann hatte in den Achtzigerjahren batteriebetriebene Haarentfernungsgeräte importiert und in Frauenzeitschriften angepriesen. Eine offenbar unterr unerwünschtem Haarwuchs leidende Sekretärin der damaligen Sowjetbotschaft in Bern bestellte so ein Gerät telefonisch. Da alle Telefonleitungen der Sowjets von der Bundespolizei rechtswidrig abehört wurden, notierten die eifrigen Lauscher im Bundeshaus den Namen von Hermann Amann, legten eine Fiche an und vermerkten darauf mit einem Zahlendcode eine Verbindung mit der Sowjetspionage (!). Ausserdem hielten sie fest, Amann sei eine "Verbindungsperson zur russ. Botschaft".
Dann flog die Fichenaffäre auf
Einige Jahre später flog die Fichenaffäre auf . Dabei wurde klar, dass die Bundespolizei mehr als 900'000 Fichen über unbescholtene Leute angelegt hatte. Heute weiss man - aber nur dank des Urteilsspruchs aus Strassburg -, dass es sich dabei um die gewaltigste Regierungskriminalität gehandelt hat, die in der Schweiz je vorgekommen ist: Der Staat handelte ohne jegliche ausreichende gesetzliche Grundlage.
Kneifendes Bundesgericht
Das Bundesgericht hätte vielfältige Möglichkeit gehabt, dies selbst festzustellen und so zu verhindern, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Feststellung macht. Doch es hat in allen Fällen, die ihm im Zusammenhang mit der Fichenaffäre vorgelegt worden sind, einen geradezu peinlichen Slalom um die Frage herum gemacht, ob der Bundesrat über eine ausreichende gesetzliche Gurndlage verfügt habe.
Als der Fall Amann vor dem Bundesgericht verhandelt wurde, wurde der Anwalt von Hermann Amann gefragt, wieso er eigentlich in dieser Sache nie eine Beschwerde beim Bundesrat eingereicht habe. Seine Antwort war, man beschwere sich nicht beim Verbrecher über den Verbrecher. Daraufhin regte der Vertreter des Bundesrates an, den Anwalt wegen dieser Aussage mit einer Ordnungsstrafe zu belegen. Immerhin war das Bundesgericht so weise, dies nicht zu tun; heute besteht Gewissheit, dass wegen des Fehlens der gesetzlichen Grundlage der Bundesrat und die Bundespolizei jahrzehntelang verbrecherisch gehandelt haben.
Ein senkrechter Bürger
Hätte der senkrechte Schweizer Bürger Hermann Amann nicht während Jahren diesen Prozess geführt und dabei mehr als 30'000 Franken aufgewendet, wäre es nie zu einer derartigen Feststellung in Strassburg gekommen. Ihm und seiner Zähigkeit, ideell unterstützt von der SGEMKO, ist es zu verdanken, dass letzte Klarheit geschaffen worden ist. Dabei fiel das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Strassburg einstimmig; auch die beiden Schweizer Bürger, die als Richter im Gerichtshof tätig sind, haben zugestimmt.
Das Urteil setzt gewissermassen den Schlussstrich unter die Fichenaffäre. Man dankt für die Klärung.