Franz-Edelmaier-Residenz für Literatur und Menschenrechte
Ein Stipendienprogramm für Literaturschaffende.


Bewerbungen:
Die Plätze bis Ende 2025 sind vergeben. Gesuche für das Jahr 2026 nehmen wir ab Frühling 2025 wieder entgegen. Danke für Ihr Verständnis.


 Das Aufenthaltsstipendium

Im Herzen ferlm-pic1des mediterran geprägten Kur- und Kulturorts Meran im italienischen Südtirol befindet sich inmitten einer kleinen Parkanlage das Kondominium «Palazzo Splendor», welches die Stipendiat:innen-Wohnung «Thoreau» beherbergt. Nur wenige Fußminuten vom mittelalterlichen Stadtzentrum entfernt, in der Nähe von Therme, Gärten, Schloss und Passer (Fluss), bietet die Residenz Raum für konzentriertes Schaffen während einer bestimmten Zeit.

Als «Writer in Residence» geniessen Sie einen Schreibaufenthalt von zwei bis acht Wochen. Ungestört von alltäglichen Obliegenheiten soll so ein literarisches Projekt konzentriert vorangetrieben werden können.

Literaturschaffende (schreiben, lektorieren, übersetzen, etc.) aller Genres (Belletristik, Sachbuch, Dramatik, Spoken Word, Film, etc.) dürfen sich für ein Aufenthaltsstipendium bewerben. Dabei ist nicht massgebend, ob bereits eine lange Liste von Publikationen vorliegt oder ob jemand noch ganz am Anfang einer Karriere steht.
Ausschlaggebend für ein Aufenthaltsstipendium sind in erster Linie die Ernsthaftigkeit, mit der ein Projekt verfolgt wird, sowie der inhaltlich erkennbare Bezug zu Menschenrechten.

Kosten
Die SGEMKO übernimmt sämtliche Kosten, die die Nutzung der Wohnung betreffen, wie: Strom-, Internet-, Wasser-, Kondominiumskosten. Reise-, Verköstigungs- und Versicherungskosten der/des Stipendiat:in können nicht durch die SGEMKO übernommen werden und es kann auch keine anderweitige finanzielle Zuwendung an die Stipendiat:in geleistet werden. Kostenbeteiligung von Seiten Stipendiat:in für Reinigung: 150 Euro; ansonsten fallen keine Kosten an.

Internationalität
Für das Stipendienprogramm kommen Literaturschaffende aller Nationalitäten infrage. Der Kontakt und Austausch mit Literaturkreisen vor Ort ist etabliert und kann bei Bedarf genutzt werden.

Literatur und Menschenrechte
Wir wollen, dass die grundlegenden Menschenrechte nicht nur in fachlichen Texten zum Ausdruck gelangen sondern auch und gerade in literarischen Werken. Wir sind der festen Auffassung, dass die schriftliche Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen Fragen dazu beitragen kann, Leser:innen für ebendiese Fragen zu sensibilisieren. Menschenrechte sind keine Errungenschaft, die auf ewig hält, sie müssen immer wieder neu errungen und bestätigt werden.

Die Wohnung

Vom obersten Stockwerk des Kondominiums Palazzo Splendor bietet die Wohnung «Thoreau» einen herrlichen Blick über das Meraner Quartier Untermais und bis in die Berge südwestlich des Etschtals. Ausgestattet mit Küche, Dusche/WC, Internet (WLAN), Terrasse, umfasst die Wohnung zwei Räume mit total ca. 40 m2 Fläche (Nasszellen separat gerechnet). Die Wohnung verfügt über einen höhenverstellbaren Arbeitstisch, Lese-Sessel, Bett und die nötige Kücheneinrichtung. Bettwäsche, Frottierwäsche, Küchentücher etc. sind vorhanden. Für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gilt das Prinzip der Selbstversorgung. Das Aufenthaltsstipendium beschränkt sich auf die Zurverfügungstellung der Wohnung. 

Fotodokumentation THOREAU

Nennung des Stipendiums
Sollte ein Werk, an dem während des Aufenthaltsstipendiums gearbeitet wurde, zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden, ist eine Nennung des Stipendiums erwünscht.
Auf das Stipendium soll in folgender Weise hingewiesen werden:
2022 Writer in Residence, Franz-Edelmaier-Residenz für Literatur und Menschenrechte, Meran.
Ein Belegexemplar des Werkes ist an die Projekt-Koordinatorin einzusenden; mit ihm wird die Wohnungs-Bibliothek von «Thoreau» sinnvoll erweitert.

Ablauf für Gesuchsstellende
Interessierte füllen das «Formular für Gesuchstellende» aus und senden es zusammen mit einer Textprobe an die Koordinatorin. Es werden nur vollständig und schriftlich mit der Post eingereichte Gesuche bearbeitet (keine E-Mail-Bewerbungen). Ein Board von Fachkundigen entscheidet über Gutheißung oder Ablehnung des Gesuchs. Bei Gutheißung wird gemeinsam ein passender Zeitpunkt für den Aufenthalt bestimmt. Vor Ort steht eine Kontaktperson für Fragen zur Verfügung. Über den Grund einer allfälligen Ablehnung eines Gesuches wird über die entsprechende Mitteilung hinaus keine Korrespondenz geführt. Das Gesuch kann in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch eingereicht werden.

Formular für Gesuchsstellende

Koordinatorin
Literatur- und Menschenrechte
Michèle Minelli
Iselisberg 14
8524 Uesslingen Iselisberg, Schweiz
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hintergrund
Der Gründer: Franz Edelmaier (1931 - 2012), ein dem Tiroler Kloster Stams zugehöriger Zisterzienserpater («Pater Benedikt«»), war über 50 Jahre Pfarrer in Meran. Er vermachte seinen Nachlass der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention (SGEMKO) und wünschte sich für sie einen fortbestehenden Bezug zur Arbeit für Menschenrechte.

Die Anfangsjahre
Zu Beginn des Stipendienprogramms (2015) verfügte die SGEMKO über zwei Wohnungen, später kaufte sie eine dritte dazu. Zum Abschluss der Renovationsarbeiten an der dritten Wohnung und zum 1. Geburtstag der Residenz am 12. Oktober 2016 erfolgte im Rahmen des Festivals «Sprachspiele 2016» eine Feier, mit dem Generalsekretär der SGEMKO, Ludwig A. Minelli, dem Meraner Bürgermeister Dr. Paul Rösch, Ferruccio delle Cave, Vizepräsident des Südtiroler Künstlerbundes und der Künstler Erwin Seppi.

Die Jahre 2016-2022
Insgesamt wurden rund 110 Stipendienaufenthalte vergeben, wovon in den Jahren der Pandemie 2020 und 2021 zahlreiche verschoben werden mussten oder nicht angetreten werden konnten.
Da das Stipendienprogramm über keine sich selbst erneuernden Gelder verfügt, wurde der Entscheid gefällt, zwei der drei Wohnungen fix zu vermieten, um mit den Einnahmen das Projekt zu tragen.

Ab 2023
Per 2023 bleibt die Stipendiat:innen:Wohnung «Thoreau» bestehen.
Bericht auf Thurgaukultur im Jahr 2019

Menschenrechte
Der Begriff der Menschenrechte ist weit. Wir verstehen ihn primär so, wie er in wichtigen internationalen Erklärun- gen und Verträgen umschrieben ist, so beispielsweise in den folgenden:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
  • Menschenrechtsverträge im Rahmen der Vereinten Nationen, so etwa
    • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I)
    • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II)
    • Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
    • Übereinkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
    • Übereinkommen über die Rechte des Kindes
    • Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
    • Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen
    • usw.
  • Regionale Abkommen für Menschenrechte, wie beispielsweise
    • Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
    • Andere regionale Menschenrechtskonventionen
    • Europäische Sozialcharta
    • usw.
  • Informationsblätter zur Rechtsprechung (Link)

Wesentlich an den Menschenrechten ist die Auffassung, dass diese jedem Menschen um seiner selbst willen zustehen. Das heisst somit: Nicht nur «guten», angepassten, sondern auch «schlechten», unangepassten. Der allgemeine Leitspruch dabei dürfte wohl sein: «Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg' auch keinem andern zu.»

Liste der Stipendiat:innen 2016
Liste der Stipendiat:innen 2017
Liste der Stipendiat:innen 2018 
Liste der Stipendiat:innen 2019
Liste der Stipendiat:innen 2020
Liste der Stipendiat:innen 2021
Liste der Stipendiat:innen 2022
Liste der Stipendiat:innen 2023
Liste der Stipendiat:innen 2024

Als literarischen Einblick lesen Sie hier Jan Brauns 13¼ Tage – 55 Bilder Impressionen einer Franz-Edelmaier-Schreibresidenz

Liste der Veröffentlichungen / Publikationen der Stipendiaten

FAQ - Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Familie mitnehmen?
Nein. Sinn des Aufenthaltsstipendiums ist es, dass man losgelöst von der Alltagssituation konzentriert arbeiten kann. Das gilt auch für Besuche mit Übernachtung: Die Wohnung wird mit dem Stipendium ausschliesslich an Sie abgetreten, andere Menschen haben keine Aufenthaltserlaubnis.

Muss ich eine Versicherung abschliessen, um das Stipendium antreten zu können?
Ja, Sie brauchen eine Privat-Haftpflichtversicherung. Als Stipendiat:in haften Sie im Falle von selbstverschuldeten Schäden. Die Privat-Haftpflichtversicherung bewahrt Sie vor unberechtigten Ansprüchen und übernimmt die Schadensdeckung.

Wer entscheidet über die Bewerbung?
Ein Board von Fachkundigen aus den Bereichen Literatur und Menschenrechte entscheidet über das Stipendium.

Kann ich anstelle einer Textprobe auch ein bereits publiziertes Buch mitschicken?
Nein. Bitte schicken Sie uns ausschliesslich Textproben, die mit dem geplanten Projekt zu tun haben, an dem Sie während Ihres Stipendiums schreiben wollen.

Ich würde gerne ein Stipendium beantragen, habe aber kein konkretes Projekt. Kann ich auch einfach so zum Schreiben kommen?
Nein. Wir wollen uns von Ihrer Ernsthaftigkeit, mit der Sie ein bestimmtes Projekt verfolgen, überzeugen. Dieses Projekt muss einen Zusammenhang mit Menschenrechten aufweisen.

Wenn ich meinem Gesuch CDs, Bücher, Pressematerialien beifüge, werden mir diese Unterlagen später wieder zurückgeschickt?
Nein. Wir bitten Sie dringend davon abzusehen, Bücher oder andere Belegmaterialien zu schicken; es werden keine Materialien zurückgeschickt.

Wie sieht das optimale Gesuch aus?
Wie auf unserer Homepage beschrieben; nichts mehr, nichts weniger, keine Heftklammern, keine Mappen.

Darf auf dem Balkon geraucht werden?
Die Wohnung ist komplett rauchfrei. Diese Abmachung betrifft auch Balkon, Badezimmer und Küche. Wir bitten allfällige Raucherinnen und Raucher, sich vorgängig Gedanken dazu zu machen, ob diese Einschränkung für sie akzeptabel und ihrem Schreibprozess nicht hinderlich ist.

Welche Verpflichtung gehe ich ein, wenn ich das Stipendium antrete?
Wenn Ihr Gesuch gutgeheissen wird, bekommen Sie einen Gebrauchsleihevertrag zugestellt, der die Nutzung der Stipendiat:innen-Wohnung regelt. Über die in diesem Vertrag geregelten Punkte – zumeist die Hausordnung betreffend – gehen Sie keine weiteren Verpflichtungen ein. Es wäre allerdings wünschenswert, dass Sie auf das Stipendium in schriftlicher Form aufmerksam machen, sollte ein Text, an dem während des Stipendiates gearbeitet wurde, zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden, beispielsweise wie folgt:
«2022 Writer in Residence, Franz-Edelmaier-Residenz für Literatur und Menschenrechte, Meran». Zudem freuen wir uns über ein Belegexemplar.

Kann ich meinen Hund mitbringen?
Leider nein. Hunde sind im Kondominium nicht erlaubt (übergeordnetes Privatrecht). Aus diesem Grunde können wir selbst für Blindenhunde keine Ausnahme machen.