Menschenrechtskonvention
Englisch und Französisch sind die offiziellen Sprachen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dementsprechend gelten allein die englische und französische Fassung der Konvention als offizielle Texte, alle weiteren Sprachen sind nicht verbindliche Übersetzungen.
The European Convention on Human Rights (ECHR)
La Convention Européenne des Droits de l'Homme (CEDH)
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
La Convenzione Europea dei Diritti dell'Uomo (CEDU)
Webseite des EGMR mit weiteren Übersetzungen
Achtung: Die Schweiz hat nicht alle Teile der Europäischen Menschenrechtskonvention übernommen. So ist sie nicht Vertragspartner in Bezug auf das Zusatzabkommen und in Bezug auf das Protokoll Nr. 4. Nachstehend die Links auf die für die Schweiz verbindlichen Verträge bezüglich der EMRK
Offizielle Texte in der Systematischen Sammlung der Schweiz zur EMRK / Les textes officiels dans le recueil officiel de la Suisse au sujet de la CEDH / I testi ufficiali nella Raccolta Sistematica Svizzera in relazione alla CEDU (Amtssprache kann jeweils oben links gewählt werden / On peut choisir la langue officielle désirée en haut à droite / Si può scegliere la lingua ufficiale in alto a destra): Die Europäische Menschenrechtskonvention / La Convention Européenne des Droits de l’Homme / La Convenzione Europea dei Diritti dell‘Uomo
Zusatzprotokoll zur EMRK
Die Schweiz hat dieses Zusatzprotokoll noch immer nicht ratifiziert. Ausserdem fehlt hier auch noch Monaco als Vertragspartner. (Stand 1. August 2018)
Protokoll Nr. 4 zur EMRK
Die Schweiz hat Protokoll Nr. 4 noch immer weder unterzeichnet noch ratifiziert. Dasselbe gilt für Griechenland. Die Türkei und das Vereinigte Königreich haben das Protokoll zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. (Stand 1. August 2018)
Protokoll Nr. 6 zur EMRK – Abschaffung der Todesstrafe